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ZENTRALBEREICH Neuenheimer FeldEntsorgung chemischer Gefahrstoffe

Die Abteilung Chemie berät universitätsinterne Einrichtungen bei der Entsorgung von Gefahrstoffabfällen. Bitte beachten Sie unsere nachfolgenden Informationen, um einen reibungsfreien Ablauf zu gewährleisten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unseren Service ausschließlich für die Universität Heidelberg und die universitätsinternen Einrichtungen anbieten. Für Aufträge und Anfragen benötigen Sie eine gültige ZNF-Kundenkarte. Bitte beachten Sie, dass einige Seiten-Links nur über das universitätsinterne Netz zugänglich sind.

KLASSIFIZIERUNG VON GEFAHRSTOFFEN

Bei einem Abfall handelt es sich dann um einen Gefahrstoffabfall, wenn der Stoff mit einem Gefahrenpiktogramm, z.B. Flamme oder Totenkopf, gekennzeichnet ist. In der Regel sind auch im Labor hergestellte Zubereitungen aus derart gekennzeichneten Stoffen als chemische Gefahrstoffabfälle einzustufen

Grundsätzlich sind Gefahrstoffabfälle genauso zu kennzeichnen wie Gefahrstoffe auch. Handelt es sich bei den Gefahrstoffabfällen um Zubereitungen aus mehreren Gefahrstoffen, so sind bei der Kennzeichnung die Klassifizierungen der einzelnen Gefahrstoffe zu berücksichtigen. Gesetzliche Grundlage zur Kennzeichnung von Abfällen bietet die TRGS 201 (Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen). Weitere nützliche Hinweise zur Kennzeichnung und Etikettierung von Gefahrstoffen bietet auch die Informationsseite der Abt. Sicherheit Universität Heidelberg.

Hinweise zur Annahme von Chemikalienabfällen

  1. Bei Abgabe muss eine gültige Kundenkarte des Zentralbereich Neuenheimer Feld vorgelegt werden. 
  2. Chemikalien dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältern (Kanister, Tonnen) abgegeben werden. Entsprechende Entsorgungsgebinde sind an den Annahmestellen der Abt. Chemie erhältlich. 
  3. Zu jedem Gebinde muss ein vollständig ausgefüllter Begleitschein (s.u.) abgegeben werden. 
  4. Laborchemikalien in Originalgebinde (ASN: 59302, 59303) werden mit einem eigens dafür vorgesehenen Begleitschein (s.u.)  abgegeben. 
  5. Die Abfallgebinde müssen ordnungsgemäß etikettiert sein (Gefahrstoffverordnung, TRGS 201: Kennzeichnung von Abfällen)Nicht deklarierte Abfälle können weder entsorgt noch transportiert werden.
  6. Die Abfallgebinde dürfen nur bis zu einem Füllgrad von 90% aufgefüllt werden und dürfen äußerlich nicht verunreinigt sein.
  7. Ansteckungsgefährliche- und radioaktive Abfälle dürfen bei uns nicht abgegeben werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die entsprechende Entsorgungsstellen (Abt. 2.2 Biotechnik und Abt. 2.3 Strahlenschutz)

Für die Zuordnung weiterer Chemikalien oder der Vereinbarung von Sonderterminen werden Sie gerne
unter den Telefonnummern 06221-54-16915 (INF 269) oder 06221-54-16945 (INF 367) beraten.

Begleitscheine und Formulare

Öffnungszeiten Annahmestellen

Öffnungszeiten Annahmestelle INF 269 / EG

Montags, Dienstags, Donnerstags, Freitags
11.00 - 11.30 Uhr

Öffnungszeiten Annahmestelle INF 367 / UG, Raum 102

Dienstag
13.30 - 14.30 Uhr
Donnerstags
10.00 - 11.00 Uhr